GLB Anträge zur Erhaltung von Grünzone und Spielplatz und Verhinderung der Tiefgarage im Heißgrabengebiet am Zehnthöbel in Worfelden

Büttelborn, den 05. Dezember 2016

An den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung Büttelborn
Herrn Klaus Astheimer

Antrag nach § 50 Abs. 1 HGO und § 18 Abs. 6 Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Büttelborn

Änderungsantrag für den Bebauungsplan „Auf dem Zehnthöbel“ („Heistgrabengelände“)

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan „Auf dem Zehnthöbel“ („Heistgrabengelände“) wird wie folgt geändert: Die heutige Grünfläche mit Spielplatz im Osten des Plangebietes bleibt in vollem Umfang erhalten und wird als solche im Bebauungsplan ausgewiesen. Der geplante Bauplatz („WA2“) mit einem Umfang von 40% der heutigen Spielplatzfläche wird ersatzlos gestrichen. Der textuelle Teil des Bebauungsplans wird entsprechend angepasst.

Begründung:

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben sich 31 Anwohner/innen in zwei umfassenden Anregungen, bzw. Einsprüchen für einen Erhalt der Grünfläche und des Spielplatzes in vollem Umfang ausgesprochen – diesem Anliegen soll dieser Antrag Rechnung tragen.
Nur mit der gesamten heutigen Fläche kann dieser beliebte Treffpunkt für Kinder und Familien, für Menschen von jung bis alt weiterhin seine Funktion als Spiel- und Kommunikationsort erfüllen. Der aufstehende Baumbestand sowie die weiteren Gehölze und Hecken mit einem Alter von 35 Jahren können nur dann dauerhaft erhalten werden, wenn dies auch so im Bebauungsplan ausgewiesen wird.

Weitere Begründungen erfolgen mündlich.

Für die GLB-Fraktion: Andreas Peters, stv. Vorsitzender


An den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung Büttelborn
Herrn Klaus Astheimer

Antrag nach § 50 Abs. 1 HGO und § 18 Abs. 6 Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Büttelborn

Änderungsantrag für den Bebauungsplan „Auf dem Zehnthöbel“ („Heistgrabengelände“)

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan „Auf dem Zehnthöbel“ („Heistgrabengelände“) wird wie folgt geändert: Die Eintragungen „TGa“ und „Tiefgarage“ im Bebauungsplan (Fläche „WA1“) werden ersatzlos gestrichen. Die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Anzahl der Vollgeschosse sind entsprechend anzupassen, da die notwendigen Parkplätze auf Straßenniveau unterzubringen sind. Der textuelle Teil des Bebauungsplans wird entsprechend angepasst.

Begründung:

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben sich 31 Anwohner/innen in zwei umfassenden Anregungen, bzw. Einsprüchen gegen die Ausweisung einer Tiefgarage im Bebauungsplan ausgesprochen – diesem Anliegen soll dieser Antrag Rechnung tragen.
Wie sich auch an anderen Stellen in Wohngebieten der Gemeinde bereits gezeigt hat, ist die Erfüllung der Stellplatzsatzung durch eine Tiefgarage nicht zielführend, vielmehr ergeben sich häufig durch Nichtbenutzung dieser Stellplätze im Umfeld chaotische Parksituationen, die gerade in einer Sackgasse (Planstraße) zu gefährlichen Situationen bei Rettungsaktionen der Notversorgung, bzw. der Feuerwehr führen kann.

Weitere Begründungen erfolgen mündlich.

Für die GLB-Fraktion: Andreas Peters, stv. Vorsitzender


→ Spielplatzantrag Am 22.02.2017 von GLB und SPD angenommen / Tiefgaragenantrag von CDU und SPD abgelehnt